Wahl in Sachsen

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Wählerwanderung

Definition Volksparteien:

„Volksparteien sind Parteien, die programmatisch nicht nur nach bestimmten Kriterien definierte Bevölkerungsgruppen (soziale Klassen oder Milieus) oder Personen mit spezifischen Interessen, sondern breite Wählerschichten ansprechen und deshalb anstreben, ihre Mitglieder, Anhänger und Wähler aus allen Bevölkerungsschichten zu rekrutieren. Allgemein bezeichnet man eine Partei nur dann als Volkspartei, wenn es ihr dauerhaft gelingt, einen größeren Anteil an Wählerstimmen zu gewinnen.“
Quelle

 

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